Mitgliederinformation


Hier finden Sie die aktuelle online Ausgabe unserer Mitgliederinformationszeitung. Diese verteilen wir auch 3 - 4 mal jährlich an unsere Genossenschaftsmitglieder. Zurückliegende Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

1. Mitgliederinformation März 2011
Sehr geehrte Mitglieder,
 
auch in diesem Jahr stehen für die Wohnbau Theißen eG zahlreiche Investitionen an.
 

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie die noch nicht überwundene Wirtschaftskrise, der demographische Wandel in der Region und die hohe Arbeitslosigkeit, modernisieren wir auch in diesem Jahr zwei Wohnobjekte. Diesmal befinden sich die Liegenschaften in Theißen und Pegau. Zudem stehen die schrittweise Einführung der Rauchmelderanlagen an, sowie viele Wohnungserneuerungen bei Neuvermietung.

Mit dem zunehmenden demographischen Wandel in der Region sind auch wir immer stärker gezwungen, uns neu zu positionieren und Imagepflege zu betreiben.

Uns der neuen Generation vorzustellen bzw. älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen eine Zukunft in ihrer Wohnung zu bieten, sind wichtige Anliegen. Seit Jahren sind wir auf regionalen Verkehrsmitteln, im Fernse-hen, in sportlichen Einrichtungen und im Internet präsent. Doch das reicht uns nicht. Auch unseren Internet-Auftritt werden wir in diesem Jahr neu gestalten und man darf gespannt sein, ob wir damit mehr Menschen in unserer Region erreichen.

Wir stehen auch in diesem Jahr in einem riesigen Spannungsfeld, einem Wechselbad der Gefühle. Einerseits werden zunehmend relevante Entscheidungen für die Wohnungswirtschaft in Brüssel gefällt und somit fern ab von der Problemwelt in der wir leben. Da werden Parameter fixiert, die den unterschiedlichen Verhältnissen kaum gerecht werden. Andererseits wird die Wohnungswirtschaft zunehmend zum Reparaturbetrieb ungelöster gesellschaftlicher Probleme. Die schöne Schminke von den anheimelnden vier Wänden für jeden wird zum städtebaulichen Desaster. Denn betrachten wir bei Hartz IV das Wohngeld, so wird regelrecht ein Auseinanderdriften der sozialen Gruppen angeordnet. Da sollen die Innenstädte im Fokus der Sanierung gestellt werden. Die teuersten Grundstücke mit enormen Baukosten bei Sanierung und Neubau rücken in das politische Interesse.

Wir als Wohnungsgenossenschaft hegen Zweifel, ob diese Priorität richtig gesetzt ist. Denn die enormen unrentierlichen Kosten für derartige Maßnahmen, die fehlende Altschuldenentlastung für die regionalen Partner für städtebauliche Projekte lassen ein Scheitern erahnen. Doch nicht in allzu ferner Zukunft wird die Vernunft nur das zu neuen innerstädtischen Leben erwecken, was auch bezahlt wird. Zu gern wird vergessen, dass das Geld für eine moderne geschichtsträchtige Stadt zunächst aufgebracht werden muss. Viel lieber wird auf die Missstände hingewiesen, ohne aber wirklich Lösungsansätze für die Probleme zu definieren und im gemeinsamen Handeln in den beschränkten Rahmen zu forcieren.

Ein besonders trauriges Beispiel zeichnet sich gerade in Zeitz ab. Zeitz hat ein Kino in einem vor nicht allzu langer Zeit errichteten Gebäude in der Innenstadt. Gut sagen viele, das ist doch wunderbar. Ja, aber dieses Kino schließt nun seine Pforten. Fazit: Wir können keine Häuser bauen, auch wenn sie noch so schön sind, wenn sie nicht wirklich gebraucht werden und dauerhaft zur Stadtentwicklung beitragen.

Sie sehen, der Spagat in dem die Wohnungswirtschaft Entscheidungen für die Zukunft trifft, ist immens.

Insofern wünsche ich Ihnen und natürlich auch uns gesunde Entscheidungen mit Augenmaß für unser aller Zukunft.

Ihr Frank Stützer

 
I. Mitgliederversammlung 2011
 
Hiermit laden wir Sie zu unser Mitgliederversammlung
 


am 28. Juni 2011
um 16.00 Uhr

in das Gartenlokal der Kleingartenanlage „Fortschritt“ in Theißen ein. Die Wegbeschreibung entnehmen Sie
bitte unserer beigefügten Anfahrtsskizze .

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes und Vorlage des
Jahresabschlusses 2010
3. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2010
4. Bericht und Beschlussfassung über das
Prüfungsergebnis des Jahres 2009
5. Beschlussfassung über den Jahresab-schluss 2010
6. Beschlussfassung über die Gewinnver-wendung bzw.
Verlustdeckung
7. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
8. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
9. Beschlussfassung über die Satzungsänderungen auf
der Grundlage der gesetzlichen Änderungen
10. Verschiedenes

Frank Mehnert Frank Stützer
Aufsichtsratsvorsitzender Vorstandsvorsitzender

In der Zeit von 10.01 – 21.01.2011 fand die alljährliche Prüfung durch den Verband der Wohnungsgenossenschaften statt. Es kam zu folgenden Abschlussergebnis:

Vorläufig zusammengefasstes Prüfungsergebnis

(Auszug aus dem Bericht des Prüfungsverbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt)

„Wir fassen das Ergebnis unserer gesetzlichen Prüfung nach § 53 Gang wie folgt zusammen:

Unsere Prüfung umfasst danach die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dazu sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zu prüfen. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt unter Einbeziehung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses, der hierfür die Verantwortung trägt.

Grundsätzliche Feststellung:
Gegenstand der Genossenschaft ist insbesondere die Bewirtschaftung ihrer 1.205 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Der Gegenstand des Unternehmens entspricht dem satzungsgemäßen Auftrag der Genossenschaft.

Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse unter Einbeziehung von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der Genossenschaft:
Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.
Der Lagebericht des Geschäftsjahres 2009 entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse unter Einbeziehung von Buchführung und Jahresabschluss der Genossenschaft:
Die Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft sind geordnet. Die Zahlungsfähigkeit ist gesichert. Auch aus der Fortschreibung der Geschäftsentwicklung ergibt sich eine ausreichende Liquidität.
Die Ertragslage ist im Geschäftsjahr 2009 durch einen Jahresüberschuss in Höhe von 688,0 Tsd. € gekennzeichnet, der sich gegenüber dem Vorjahresergebnis um 293,2 Tsd. € verbessert hat. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das um 315,8 Tsd. € verbesserte neutrale Ergebnis zurückzuführen, dass insbesondere durch den Wegfall der außerplanmäßigen Abschreibung auf Wohnbauten um 386,1 Tsd. € geprägt ist.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Die Mitgliederliste enthält die nach § 30 GenG erforderlichen Angaben. Unsere Prüfungshandlungen haben ergeben, dass Vorstand und Aufsichtsrat ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind.

 
II. IBAN
 
Neben solchen weltweit einheitlichen Kennun-gen wie einem SWIFT-BIC gibt es auch in jedem Land nationale Kennungen (Bankleitzahlen oder ähnliches) für Banken und die Weiterleitung von Zahlungen, oder die Bankkennung ist gleich in eine riesig lange Kontonu
 

Nicht immer sind diese Kennungen für den Laien (oder auch viele Banker) verständlich und man kann auch nicht immer von jedem Land die dort geltenden spezifischen Regelungen im Kopf haben.

Ein Versuch, auf europäischer Ebene eine einheitliche Kontonummernsystematik einzuführen, die auch für eine kostengünstige vollautomatische, maschinelle Verarbeitung von Zahlungen (sogenanntes straight-through processing) geeignet ist, ist die IBAN. Die International Bank Account Number geht in ihrem Aufbau auf eine Normungsinitiative der ECBS (European Committee for Banking Standards), einer europäische Arbeitsgruppe der nationalen Bankenverbände, zurück, die 2006 auf das EPC (Euro-pean Payments Council) überging.

Die IBAN ist eine maximal 34-stellige Kennung, die jedes Konto in den teilnehmenden europäischen Ländern eindeutig identifiziert. Dies geschieht durch eine vereinheitlichte Zusammenstellung von Kontonummer und Bankleitzahl (oder der jeweiligen landestypischen Entsprechung), die durch eine Landeskennung ergänzt und durch eine Prüfziffer abgesichert werden.

Eine deutsche Kontoverbindung im IBAN-Format könnte also so aussehen:

DE89 3704 0044 0532 0130 00

wobei DE die Länderkennung des Kontos als ISO-Code ist, zweistellig folgt die Prüfziffer, danach die Bankleitzahl und die (ggf. linksbündig mit Nullen auf 10 Stellen aufgefüllte) Kontonummer.

Momentan kann die IBAN nur gemeinsam mit dem SWIFT-BIC im Zahlungsauftrag angegeben werden. Ab 1.1.2007 wollen die Kreditinstitute, nach einer Vereinbarung im EPC, für alle Zahlungen innerhalb der EU-EWR die Angabe von IBAN und BIC zwingend vorschreiben und haben dazu z.T. bereits ihre entsprechenden Sonderbedingungen aktualisiert.

Kunden müssten demnach schon bald die 22-stellige IBAN (Kontonummer) und den elfstelligen BIC (Bank-Code) benutzen und nicht mehr ihre gewohnte Kontonummer. Verbraucherschützer fürchten Verwirrung, Banken und Sparkassen sind zwar grundsätzlich für die Umstellung, fordern aber mehr Zeit.

Allerdings müssten Kunden „keine Panik ha-ben“. Erstens sei die IBAN keine Kette aus völlig unbekannten Ziffern, sondern kombiniere die Länder-Kennzeichnung mit der bisherigen, dem Verbraucher gut bekannten Bankleitzahl und der vertrauten Kontonummer. Richtig neu sei nur die zweistellige Prüfziffer zu Beginn. Zweitens ist noch längst nicht raus, ob die Pflicht zur Umstellung tatsächlich so bald kommt. Denn der Vorschlag der EU-Kommission muss noch vom EU-Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden.

Die EU-Behörde drückt deshalb so aufs Tempo, weil die freiwillige Umstellung sehr schleppend vor sich geht und die Banken und Sparkassen dazu zwingt, das alte und neue Verfahren im teuren Parallelbetrieb anzubieten.

In Vorbereitung auf diese Umstellung empfehlen wir Ihnen schon mal Ihre Lastschrifteinzugsermächtigung gegenüber der Genossenschaft zu erneuern und dabei Ihre IBAN mit Ihren SWIFT-BIC mit anzugeben.

 
III. Aus der Rechtsprechung
 
Kein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien (BGH, Beschluss vom 13.04.2010 VIII ZR 80/09)
 

Ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur dann, wenn es dem Mieter unzumutbar ist, vor Ort die Belege einzusehen und dadurch seine Rechtsstellung faktisch verhütet würde.

Fortsetzung des Nutzungsvertrages durch Erben

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. April 2010 (Az. VIII ZR 254/09) entschieden, dass die Fortsetzung des Nutzungsvertrages über eine Genossenschaftswohnung mit dem Sohn eines verstorbenen Mitgliedes nach satzungsmäßiger Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft zumutbar ist.

Der Sohn des verstorbenen Mitgliedes wohnte mit in der Wohnung, ohne selbst Mitglied der Genossenschaft zu sein. Nachdem das Mitglied verstorben war, setzte der Sohn die Mitgliedschaft bis zum Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten war, fort. Die Genossenschaft weigerte sich jedoch, über das Jahresende hinaus mit diesem das Nutzungsverhältnis fortzusetzen und den Sohn als Mitglied aufzunehmen, da in der Person des Sohnes schwerwiegende Hinderungsgründe hinsichtlich seiner Drogenabhängigkeit und einer Verurteilung zu einer Straftat vorlagen.

Der angerufene Bundesgerichtshof stellte fest, dass kein wichtiger Grund in der Person des Sohnes im Sinne des § 563 Abs. 4 BGB vorlag. Der Sohn wohnte unproblematisch und beanstandungsfrei in der Wohnung und fügte sich in die Gemeinschaft ein. Die ausgesprochene Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Genossenschaft sah der Bundesgerichtshof als nicht rechtmäßig an. Dementsprechend konnte weder die Kündigung noch die Ablehnung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft wirksam gegenüber dem Sohn des Verstorbenen erklärt werden.

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 30.01.2012